ESG-Berichterstattung mit CFGI Germany GmbH
So begleiten wir Ihr Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
- Detaillierte Kenntnisse zu den regulatorischen Anforderungen für Ihr Unternehmen
- Begleitung bei der Materialitätsanalyse
- Erstellung einer effektiven und gesetzeskonformen ESG-Berichterstattung
- Implementierung und/oder Optimierung Ihrer internen ESG-Berichtsprozesse hinsichtlich Datenkonzeption und -beschaffung
- Expertise aus zahlreichen ESG-Referenzprojekten
CSR-Berichtspflicht: Das muss Ihr Unternehmen wissen
In jedem Fall müssen alle Unternehmen zeitnah einen Überblick über die im Unternehmen vorhandenen Daten und Datenquellen sowie etwaige Beschränkungen und Lücken gewinnen, um die regulatorischen Berichtspflichten erfüllen zu können.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) soll sicherstellen, dass Unternehmen zuverlässige und vergleichbare Informationen offenlegen, um Investitionen in nachhaltigere Geschäftsmodelle und Unternehmen zu lenken. Im Rahmen dieser Berichtspflicht werden demnach Daten über unternehmerische Tätigkeiten und deren Auswirkungen in den Bereichen Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) offengelegt.
Die CSRD ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten und erweitert die bisherigen Vorgaben für Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD), insbesondere um folgende Aspekte:
- Erweiterte, vereinheitlichte Berichtspflicht mit Hilfe von vordefinierten Kennziffern: Zur Stärkung der Messbarkeit und Vergleichbarkeit der Angaben erstellt die EU-Kommission zurzeit ein Rahmenwerk für Nachhaltigkeitsberichte, die ESRS (European Sustainability Reporting Standards).
- Verankerung der doppelten Wesentlichkeit: Demnach sind Unternehmen verpflichtet, sowohl über die Auswirkungen des eigenen Geschäftsbetriebs auf Mensch und Umwelt als auch über die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsaspekten auf das Unternehmen zu berichten.
- Verpflichtender Teil des Lageberichts: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird integraler Bestandteil des Lageberichts.
- Prüfungspflicht: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt der externen Abschlussprüfung. Die EU-Kommission legt die entsprechenden Prüfungsstandards fest.
- Einheitliches elektronisches Berichtsformat: Nachhaltigkeitsberichte von bestimmten kapitalmarktorientierten Unternehmen fallen unter die Vorgaben des European Single Electronic Format (ESEF).
Die Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung im jährlichen Lagebericht auf Grundlage der erneuerten CSRD betrifft alle börsennotierten Gesellschaften (ausgenommen Kleinstunternehmen) sowie Unternehmen, die zwei der folgenden Größenmerkmale erfüllen:
- Mindestens 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
- Mindestens 20 Millionen Euro Bilanzsumme
- Mindestens 40 Millionen Euro Umsatz
Der Kreis der betroffenen Unternehmen wird sich in den nächsten Jahren sukzessive erweitern.
- für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2024: Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden,
- für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2025: alle anderen bilanzrechtlich großen Unternehmen,
- für Geschäftsjahre beginnend ab dem 1. Januar 2026: kapitalmarktorientierte kleine und mittelständische Unternehmen (sog. KMU), sofern sie nicht von der Möglichkeit des Aufschubs bis 2028 Gebrauch machen.
Zu berücksichtigen ist, dass zukünftig auch Vorjahresvergleichszahlen vorgehalten werden müssen und Unternehmen mit der Umsetzung der CSRD nicht bis zum Geschäftsjahr der verpflichtenden Anwendung warten sollten.
Die 2022 in Kraft getretene Taxonomie für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten der EU liefert Standarddefinitionen dafür, ob und inwieweit Wirtschaftstätigkeiten als nachhaltig eingestuft werden können. Unternehmen, die von der neuen CSR-Richtlinie betroffen sein werden, müssen demzufolge offenlegen, inwieweit ihre Aktivitäten nachhaltig im Sinne dieser EU-Umweltziele sind.
In den Anwendungsbereich der EU Taxononomie-Verordnung fallen neben den kapitalmarktorientierten Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 auch Unternehmen, die zwei der folgenden Größenmerkmale erfüllen:
- Mindestens 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt
- Mindestens 25 Millionen Euro Bilanzsumme
- Mindestens 50 Millionen Euro Umsatz
Die Kennzahlen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung werden auf Basis der EU-Taxonomie ermittelt. Die Erstellung der taxonomiekonformen Informationen lässt sich in fünf wesentliche Schritte einteilen:
- Zunächst müssen Sie die Geschäftsaktivitäten Ihres Unternehmens identifizieren
- Danach prüfen Sie für jede Geschäftstätigkeit, ob diese mit einer Taxonomieaktivität verbunden ist („Taxonomiefähigkeit“).
- Für die identifizierten taxonomiefähigen Geschäftstätigkeiten prüfen Sie
a) ob sie einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leistet,
b) ob sie keinen signifikanten Schaden (DNSH) für eines der anderen Ziele
verursacht, und
c) ob sie die Mindestschutzbestimmungen erfüllt.
Wenn Sie a, b und c mit „Ja" beantworten, ist Ihre Aktivität taxonomiekonform. - Für die taxonomiekonformen Aktivitäten berechnen Sie dann Ihre finanziellen Kennzahlen, d.h. deren Anteil
a) am Umsatz,
b) an den Investitionsausgaben und
c) an den Betriebsausgaben. - Schließlich legen Sie diese ermittelten taxonomiekonformen Informationen im Abschlussbericht (Nachhaltigkeitsberichterstattung) offen.
ESG: Zentrale Herausforderungen auf einen Blick
- Um regulatorische Anforderungen zu erfüllen oder freiwillige Rahmenvorgaben einzuhalten, müssen viele Unternehmen ihre Datenqualität erhöhen
- Ohne eine zentrale Quelle für Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten ist es unmöglich, eine klare Verbindungslinie zwischen ESG-Maßnahmen und finanziellen Ergebnissen zu ziehen bzw. ein Bild der ESG-Gewinne und Ausgaben zu zeichnen
- Das Thema Nachhaltigkeit ist breit gefächert und hat viele Facetten (z.B. nachhaltige Produktion, Gleichgewicht der Lieferkette, verantwortungsvolles Personalwesen, Datenkontrolle, Governance)
- Um Risiken zu managen, müssen diese identifizierbar und quantifizierbar sein
- Eine Überwachung der Risiken ist schwierig und ohne einen datengesteuerten sowie technologiegestützten Risikomanagement-Ansatz unmöglich
- Mit den richtigen Management-Tools können die ESG-Daten genutzt werden, um die Auswirkungen und Ergebnisse von ESG-Plänen und -Aktivitäten zu verbessern
- Ohne ESG-Daten in derselben Software wie Budgetierungs-, Planungs-, Abschluss- und Konsolidierungsdaten können jedoch keine Szenarien durchgespielt werden, um die potenziellen Auswirkungen einer ESG-Aktivität auf die Bilanz, die GuV oder den Cashflow zu erkennen und die Strategie zu verfolgen
- Neben den mehreren komplexen EU-Richtlinien (CSRD, CS3D, LkSG usw.), gelten für viele externe Finanzinstrumente ebenfalls strenge Nachhaltigkeitsvorgaben.
- Die Vorgaben müssen fristgerecht umgesetzt werden, da diese weitestgehend mit umfassenden Prüfungspflichten einhergehen.
- Eine Analyse des Status Quo der ESG-Datenlage sowie Identifikation und Schließen von Datenlücken ist spätestens hinsichtlich der regulatorischen Vorgaben unumgänglich.
CFGI ESG Solutions
ESG-Datenmanagement
- Betroffenheitsanalyse hinsichtlich der regulatorischen Vorgaben
- Analyse des Status Quo Ihrer ESG-Daten
- Identifikation von Datenlücken
- Konzeption einer Ziel-Datenstruktur und notwendiger Datenbeschaffung
- Softwareauswahl für ESG-Datenerhebung und -management
Management von ESG-Risiken
- Materialitätsanalyse (inkl. Risikoanalyse)
- Konzept zur Identifikation und Quantifizierung von ESG-Risiken
- Konzepte zur Risikomitigierung
- Ansätze zur regelmäßigen Überwachung der Risiken
ESG-Performance
- Best Practice-Vorlagen für ESG-Managementberichte
- Einbindung des ESG-Reportings in Ihre Standard-Berichtsprozesse
- Aufbau einer integrierten Systemlandschaft: ESG-Daten in derselben Software wie z.B. Budgetierungs-, Planungs-, Abschluss- und Konsolidierungsdaten
ESG-Berichterstattung
- Best Practice-Vorlagen für die externe ESG-Berichterstattung
- Unterstützung bei der Erstellung der EU-Taxonomie-Berichterstattung
- Unterstützung bei der Erstellung der Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD
Sustainable Finance
Unsere Lösungsansätze für Finanzinstitute finden Sie unter Sustainable Finance & ESG.
CFGI ESG-Lexikon
ESG
Die Einteilung der nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortlichkeiten eines Unternehmens in 3 Bereiche:
- Environmental (Umwelt), z.B. Klima, Umweltschutz, Ressourcenknappheit
- Social (Soziales), z.B. Menschenrechte, Mitarbeiter, Arbeitsschutz, demografischer Wandel
- Governance (Unternehmensführung), z.B. Steuerungs- und Kontrollprozesse, Compliance, Aufsichtsstrukturen
Durch diese Einteilung sollen Bemühungen des Unternehmens messbar gemacht und dokumentierbar werden.
CSR
NFRD
Die aktuelle CSRD erweitert diese Berichtspflichten und den Anwendungsbereich und löst die NFRD ab.
CSR-RUG
CSRD
Die Richtlinie ist am 5. Januar 2023 in Kraft getreten. Die neuen Vorschriften müssen 18 Monate später von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.
EU-Taxonomie
Die Taxonomie definiert einheitliche Begrifflichkeiten und Kennzahlen, die in den Nachhaltigkeitsberichten der Unternehmen veröffentlicht werden.
Nachhaltigkeitsinformationen werden so transparenter und vergleichbar.
CSDDD
LkSG
SFDR
Sustainable Finance
ESRS
Die ESRS bestimmen die Inhalte der Nachhaltigkeitsberichte auf Basis der CSRD.
ISSB
Website des ISSB: IFRS - International Sustainability Standards Board
IFRS S1 und S2
Das ISSB veröffentlicht die IFRS Sustainability Disclosure Standards (IFRS S).
Die ersten beiden Standards IFRS S1 Allgemeine Vorschriften für die Angabe von nachhaltigkeitsbezogenen Finanzinformationen und IFRS S2 Klimabezogene Angaben wurden am 26. Juni 2023 veröffentlicht.
CFGI auf einen Blick
Unsere Service Lines
In unserer Sparte Financial Advisory sind wir in den Bereichen Financial Reporting, Finance Optimization, Transaction Services sowie Financial Service Solutions tätig. Innovative Lösungen gepaart mit hoher Fachkompetenz und herausragender Zuverlässigkeit zeichnen dabei unsere Berater aus.