Ausschreibungs­­verfahren für die Abschluss­prüfung

Der Weg zum neuen Abschlussprüfer

Vorgaben und Best Practices der Ausschreibung der Abschlussprüfung

Für wen ist diese Guideline relevant?
  • Ihr Unternehmen ist nach dem Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) dazu verpflichtet in Abständen von höchstens 10 Jahren den Abschlussprüfer zu wechseln.
  • Sie sind Aufsichtsrats-/ Prüfungsausschussmitglied und verantwortlich für die Suche des Abschlussprüfers.
  • Sie sind Projektverantwortlicher für die Ausschreibung der Abschlussprüfung Ihres Unternehmens.
  • Sie möchten ihren Abschlussprüfer gerne freiwillig wechseln.

Vorgaben für die Ausschreibung der Abschlussprüfung

Mit Gültigkeit der EU-Verordnung 537/2014 (EU-VO) im Jahr 2016 konnten umfangreiche Rotationen in der Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse festgestellt werden, nicht zuletzt durch die weitere Regulierung im Rahmen des FISG in 2021.

In der Folge bekommen wir mit, dass nicht nur Unternehmen von öffentlichem Interesse den Vorgaben folgen, sondern auch vermehrt Unternehmen auf einen transparenten und diskriminierungsfreien Ausschreibungsprozess setzen und sich an den expliziten Vorgaben der EU-VO orientieren, die nicht in die Definition eines Unternehmens von öffentlichem Interesse fallen.

Strenge Vorgaben für Unternehmen von öffentlichem Interesse

Nachdem mit Gültigkeit der EU-Verordnung 537/2014 (EU-VO) am 17. Juni 2016 die Anforderungen an die Abschlussprüfung in Kraft getreten sind, gilt es für Unternehmen von öffentlichem Interesse die Höchstlaufzeit von 10 Jahren zu wahren. Gab es mit Inkrafttreten der EU-Verordnung noch für vereinzelte Unternehmen die Möglichkeit die Frist um weitere 10-14 Jahre zu verlängern, ist spätestens mit Einführung des FISG in 2021 die Höchstlaufzeit auf 10 Jahre festgelegt.

Freiwilliges Ausschreibungsverfahren der Abschlussprüfung

Neben der gesetzlich vorgesehenen Rotationspflicht gibt es aus Sicht von Unternehmen diverse Gründe in regelmäßigen Abständen den Abschlussprüfer zu wechseln. Gründe hierfür sind insbesondere:
  • Eigens auferlegte Vorgaben zur Einhaltung der Unabhängigkeitsvorschriften des Abschlussprüfers
  • Sicherstellung der Qualität der Abschlussprüfung und damit erhöhte Transparenz und Vertrauen im Unternehmen
  • Druck von Gesellschaftern und Aktionären
  • Unzufriedenheit mit dem aktuellen Abschlussprüfer

Unternehmen, die per Definition keine Unternehmen von öffentlichem Interesse sind, haben dabei vermehrt ihre Ausschreibungsverfahren in Anlehnung an die o.g. EU-Verordnung durchgeführt.

Weiterführende Literatur zur Ausschreibung der Abschlussprüfung

Zentrale Heraus­forderungen auf einen Blick

Unabhängig von den Beweggründen und der Unternehmen ergeben sich aus unserer Sicht wichtige Aspekte, die bei der Ausschreibung des Abschlussprüfers beachtet werden müssen. Im Rahmen einer Vielzahl von durch Berater der PAS begleiteten Projekte wurde ein Best- Practice- Ansatz erarbeitet, der die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben garantiert und einen strukturierten Ausschreibungsprozess gewährleistet.

Grundsteine eines erfolgreichen Ausschreibungsprojekts bilden die Strategie, die Ressourcen- und Projektplanung und die Aufnahme des Status-Quo, auf welchen die detaillierte Vorbereitung von Ausschreibungsunterlagen und der eigentliche Auswahlprozess folgt.
Die Ausschreibung des Abschlussprüfers ist auf Grund der zu berücksichtigenden Prozessschritte in der Regel ein mehrmonatiges Projekt, das sowohl interne als auch (bei Beratungsunterstützung) externe Kapazitäten erfordert. Hinzu kommt, dass zur Einhaltung von Unabhängigkeitsanforderungen (Einhaltung der „Cooling-in Period“), das Projekt nicht selten bereits Jahre vor dem eigentlichen Abschlussprüferwechsel eingeleitet werden muss.

Für die zielgerichtete Projektdurchführung ist es daher zu Beginn des Auswahlverfahrens entscheidend, alle Stakeholder zu identifizieren und eine gemeinsame Strategie zu entwickeln.

Aus unserer Sicht sind somit bereits zu Beginn des Projekts folgende Fragestellungen zwingend zu beantworten:

  • Innerhalb welches Zeitrahmens müssen wir eine Entscheidung treffen?
  • Wie stellen wir die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen sicher?
  • Auf welche Ressourcen können und müssen wir im Rahmen der Ausschreibung zurückgreifen
  • Wer ist für die operative Durchführung des Ausschreibungsverfahrens verantwortlich?


Unsere Erfahrung zeigt, dass in Abhängigkeit des Unternehmens, die Ausschreibung des Abschlussprüfers frühzeitig anzugehen ist, um zum einen die Einhaltung der gesetzlichen Unabhängigkeitsanforderungen zu gewährleisten und zum anderen ausreichend Zeit für eine qualitative Ausschreibung zur Verfügung zu haben. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen nicht nur die Abschlussprüfung des Unternehmens von öffentlichem Interesse ausgeschrieben werden soll, sondern gleichzeitig etwaige Prüfungen der gesamten Gruppe inklusive weiterer Prüfungs- und Bestätigungsleistungen. Gleiches gilt insbesondere für Konzernstrukturen, in den sich diverse Unternehmen des öffentlichen Interesses in verschiedenen EU-Ländern befinden.
Unsere Empfehlung:
Starten Sie frühzeitig mit der Ausformulierung Ihrer Strategie und schaffen sie ausreichend zeitliche Freiräume für die Ausschreibung des Abschlussprüfers. Stellen Sie sicher, dass die Strategie innerhalb der Projektgruppe verankert ist.
Der Erfolg des Projekts hängt an einer detaillierten Ressourcen- und Projektplanung über die gesamte Projektdauer. Für die effiziente und vor allem erfolgreiche Projektdurchführung ist es daher auf Seiten des Unternehmens entscheidend, dass es gelingt, die in der Strategie festgelegten Ziele im Rahmen der durch das Unternehmen vorgegebenen Zeiträume zu erreichen.

Zentrale Säulen der Ausschreibung sind insbesondere für die Unternehmen von öffentlichem Interesse die Termine des Prüfungsausschusses und des Aufsichtsrats, in welchen die wesentlichen Entscheidungen des Ausschreibungsverfahrens verantwortet werden. In den meisten Fällen werden die Gremien nicht über ausreichend eigene personelle Ressourcen verfügen, um den Ausschreibungs- und Auswahlprozess selbst durchzuführen, sodass in der Regel zur operativen Durchführung über den Vorstand eine Projektgruppe eingerichtet wird.

Sind die Ressourcen- und Terminplanung der Gremien für die Projektplanung als Grundsteine zu betrachten, so sind die Ressourcen zur operativen Durchführung für das Projekt nicht weniger wichtig. Für die Ausschreibung des Abschlussprüfers sind umfangreiche Unterlagen zu entwickeln und zu erstellen, die ein transparentes und diskriminierungsfreien Verfahren ermöglichen. Dabei gilt insbesondere, dass die Angebote der potentiellen Prüfer qualitativ hochwertiger und zielgerichteter sind, wenn die bereitgestellten Informationen von höchster Qualität sind.
Unsere Empfehlung:
Stellen Sie bereits zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens ausreichend Ressourcen sicher und planen Sie den gesamten Ausschreibungsprozess von Beginn an im Detail. Stellen Sie sicher, dass die entscheidungstreffenden Gremien sowie die Projektgruppe adäquat über den Prozess und die Anforderungen informiert sind.
Bevor es zu den eigentlichen Auswahlschritten des Verfahrens kommt, müssen unzählige Informationen über das eigene Unternehmen gesammelt, selektiert und verarbeitet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass zum einen den gesetzlichen inhaltlichen Anforderungen an die Ausschreibungsunterlagen nachgekommen werden kann und zum anderen der zukünftige Abschlussprüfer ein tiefergehendes Verständnis über das Unternehmen und dessen Geschäftstätigkeit erhält. Abschließend sollen die Informationen eine nachvollziehbare und über alle Angebote vergleichbare Kalkulation des Prüfungshonorars auf Basis der durchzuführenden Prüfungsleistungen ermöglichen.

Verfügen große Unternehmen über eine Vielzahl von Systemen mit unterschiedlichen Datenquellen, so verfügen wachsende Unternehmen zumeist über noch keine oder erst kürzlich implementierte ERP-Systeme. Beides stellt die Informationsbeschaffung vor Herausforderungen.

Da für die Ausschreibung nicht selten Informationen benötigt werden, die nicht in den ERP-Systemen geführt werden, sollte bereits zu Beginn des Projekts sichergestellt werden, wie die notwendigen Informationen zusammengeführt werden können. Dabei kommen insbesondere bei multinationalen Konzernen neue Systemabfragen oder Reporting-Packages in Betracht. Gleichzeitig ist zu berücksichtigen, dass auch die nichtfinanziellen Informationen einen hohen Stellenwert haben, welche rechtzeitig erhoben werden müssen. Das betrifft erfahrungsgemäß insbesondere Informationen über notwendige Prüfungs- und Bestätigungsleistungen innerhalb der Unternehmensgruppe sowie deren gesetzlichen Voraussetzungen sowie dezentral im Finanzbereich eingesetzte Softwarelösungen. Diese werden in der Regel nicht in konzerneinheitlichen Systemen geführt und gepflegt.
Unsere Empfehlung:
Bei der Durchführung des Ausschreibungsprojekts sollten bereits zu Beginn die notwendigen Informationen definiert werden, um eine zeitgerechte Zusammenführung zu gewährleisten. Nutzen Sie dabei die neugewonnenen Kenntnisse über mögliche Schwachstellen und Inkonsistenzen in Ihrer Informationslandschaft!

Der Ansatz der PAS Financial Advisory AG

Die PAS ist ein unabhängiges Beratungsunternehmen für Themen entlang der CFO-Agenda. Wir bieten Ihnen Wirtschaftsprüfungs-Know-How, aber bieten keine Abschlussprüfung an. Dadurch können Sie keinen objektiveren Berater für den Ausschreibungsprozess finden als uns.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Absolute Objektivität – Wir finden den für Ihr Unternehmen passenden Abschlussprüfer.
  • Marktüberblick – Aus zahlreichen Ausschreibungsprojekten kennen wir die Preise, Ansätze und Strategien der großen und mittelständischen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften.
  • Prozessuale Erfahrung – Wir führen Sie effektiv und effizient zur Bestellung des neuen Abschlussprüfers.
  • Fachliches Know-How – Wir kennen alle gesetzlichen Vorgaben und Best Practices.
  • Sicht des Abschlussprüfers – Wir kennen die Ausschreibungsprozesse von Seiten des Abschlussprüfers und wissen, welche Informationen für einen professionellen Ablauf benötigt werden.
  • Zugriff auf unsere Datenbank – Selbst entwickelte, praxiserprobte Tools, Präsentationsvorlagen und sonstige Templates stehen zu Ihrer Verfügung.
  • Ressourcenschonend – Mit uns muss Ihr Tagesgeschäft zugunsten des Ausschreibungsprojekts nicht ruhen.

Unsere Lösungen für Ihr Ausschreibungsprojekt

Wir unterstützen Sie gerne bei der Ausschreibung der Abschlussprüfung mit einem maßgeschneiderten Angebot aus den folgenden Kategorien:

Premium

Neben dem Projektmanagement übernehmen wir für Sie die Aufbereitung sämtlicher Ausschreibungsunterlagen, bereiten Ihnen Entscheidungsgrundlagen vor und unterstützen Sie bei Vertrags- und Honorarverhandlungen.

On Demand

Wir unterstützen Sie im Rahmen der aktiven Mitgestaltung des Ausschreibungsprozesses von vorab abgestimmten Prozessschritten aus unserem Leistungskatalog (PMO, Strategie bis Entscheidung). Aufgabenpakete können jederzeit nach Bedarf erweitert werden.

Qualitätssicherung

Wir begleiten Sie bei der Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen des Ausschreibungsverfahrens und stellen sicher, dass der Prozess einem effizienten und hochwertigen Verfahren entspricht. Wir sind Ihr qualitativer Sparring-Partner.

Projektmanagement

Wir übernehmen die Projektsteuerung auf Basis eines gemeinsam erarbeiteten Projektplans und stellen die Einhaltung von Budgets und Milestones sicher.
Wir machen den Unterschied in Ihrer Ausschreibung und generieren wirklichen Mehrwert.

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Florian Görg
Manager Financial Reporting
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