Die Zukunft spricht im elektronischen Berichtsformat
Gesetzliche Rahmenbedingung
Mit dem Gesetz vom 12. August 2020 (Bundesgesetzblatt BGBl. Online-Archiv 1949 - 2022 | Bundesanzeiger Verlag) wurde das einheitliche elektronische Berichtsformat (ESEF – European Single Electronic Format) für Jahresfinanzberichte eingeführt. Seither müssen Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, ihre Abschlüsse und Lageberichte im ESEF-Format erstellen.
Für das Geschäftsjahr 2020 zunächst nur ausgewählte Bestandteile der IFRS-Konzernabschlüsse; seit dem Geschäftsjahr 2022 unterliegen zudem die Anhangangaben der Pflicht zur Auszeichnung nach der sog. ESEF-Taxonomie.
Die ESEF-Unterlagen sind durch den Abschlussprüfer zu prüfen und in einem separaten Abschnitt des Bestätigungsvermerks zu würdigen. Zudem sind die Jahresfinanzberichte im ESEF-Format beim Bundesanzeiger offenzulegen.
Ziel und Zukunftsaussichten
Durch ESEF soll insbesondere die Transparenz von Finanzberichten in der EU gesteigert werden, denn ESEF ermöglicht den Vergleich von Finanzberichten unabhängig von Sprache, Struktur und Format.
Durch das XHTML-Format ist zudem eine maschinelle Analyse der Finanzinformationen möglich. Je mehr und je detailliertere Informationen das ESEF-Format umfasst, desto aussagekräftiger werden solche Auswertungen.
Durch die CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) wird die Nachhaltigkeitsberichterstattung obligatorischer Bestandteil der Jahresfinanzberichte. Somit wird sich ESEF auch auf das Reporting zu ESG (Environmental Social Governance) ausweiten.
Besondere Herausforderungen für Erstanwender
- Das ESEF-Format ist ein XHTML-Format. Um die Vorgaben eines validen XHTML-Berichts sicherzustellen, ist eine Softwarelösung mit der entsprechenden iXBRL-Technologie unumgänglich.
- Die erstmalige Zuordnung der ESEF-Taxonomie zu den einzelnen Abschlussinformationen und -bestandteilen nimmt sehr viel Zeit in Anspruch.
- Wie bereits erläutert, ist die Zuordnung der Abschlussinformationen und -Bestandteile fachlich komplex.
- Neben jährlichen Anpassungen der ESEF-Taxonomie verursachen ggf. auch inhaltliche Anpassungen an den Jahresfinanzberichten ein notwendiges Update der ESEF-Tags.
Besondere Herausforderungen der ESEF Phase 2
Viele der Erstanwender-Herausforderungen finden sich auch in der ESEF Phase 2 wieder.
- Die Auszeichnungen sind nun noch umfangreicher und die ESEF-Taxonomie umfasst auch den Anhang der Jahresfinanzberichte. Aktuell erfolgt das Tagging im Anhang auf Textblöcke (sog. Textblock Tagging) und verursacht, insbesondere in Abschnitten mit diversen Informationsansammlungen, ein Zuordnungschaos.
Manche Zuordnungen sind fachlich nicht trivial und bedürfen der zeitnahen Abstimmung mit dem Abschlussprüfer. Unsere Erfahrung zeigt, dass unterschiedliche Prüfungsgesellschaften hier auch unterschiedliche Auslegungen zugrunde legen.
- Zur Entlastung der Hochphase der Abschlusserstellung, sollten die ESEF-Prozesse spätestens zur Phase 2 sitzen oder nochmals optimiert werden.