Am 25. Oktober 2023 veröffentlichte die die ESMA bereits ihre Enforcement-Schwerpunkte für die Jahresfinanzberichte 2023.
Gemeinsam mit der BaFin, als nationaler Enforcement-Behörde, wird die ESMA diesen Bereichen besondere Aufmerksamkeit widmen. Allen kapitalmarktorientierten Unternehmen empfehlen wir daher sich zeitnah mit den Schwerpunkten vertraut zu machen und die eigenen Geschäftsberichte auf Konformität zu screenen sowie Dokumentationen für eine mögliche Prüfung vorzuhalten.
Im Fokus stehen
- neben den Effekten klimabezogener Sachverhalte und den Auswirkungen des makroökonomischen Umfeldes auf den IFRS-Abschluss, auch
- die nicht-finanzielle Berichterstattung, wie die Angaben betreffend Art. 8 der EU-Taxonomie, sowie
- die Auszeichnung der Abschlussangaben gemäß dem European Single Electronic Format (ESEF).
Es wird auch, wie jedes Jahr, darauf verwiesen, die ESMA-Leitlinie zu alternativen Leistungskennzahlen (APM – Alternative Performance Measures) zu beachten, insbesondere hinsichtlich Konsistenz in Definition und Ermittlung der Kennzahlen.
Die BaFin ergänzte zudem Anfang Dezember 2023 ihren nationalen Schwerpunkt. Im Fokus steht, wie die Unternehmen ihre Geschäftsmodelle und Steuerungssysteme im Lagebericht darstellen.
Das detaillierte Statement der ESMA finden Sie hier.
Die Informationen der BaFin finden Sie hier.